Inhalt

Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Beschreibung

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadt Tegernsee

Rathausplatz 1
83684 Tegernsee

Ansprechperson

Herr Johannes Hagn