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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Leiter der Hauptverwaltung

Stadt Tegernsee

Rathausplatz 1
83684 Tegernsee

Ansprechperson

Herr Hans Staudacher