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Zuschuss zur Energieberatung 2022

Die Stadt Tegernsee gewährt ab 2022 wieder einen Zuschuss zur Energieberatung
für Gebäude und Haushalte in Tegernsee. Folgende Kriterien sind bei der Anforderung
des Zuschusses wie folgt zu beachten:

  •  Bezuschusst wird eine qualifizierte Energieberatung nach BAFA-Richtlinien durch einen qualifizierten Energieberater oder eine qualifizierte Energieberaterin
  • Maßgeblich sind die jeweils aktuell geltenden Richtlinien der ENEV (derzeit ENEV 2020)
  • Ziel der Beratung ist, die Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darstellen zu lassen
  • Die Förderung gilt für Wohngebäude und Wohn- und Geschäftsgebäude mit überwiegender Wohnnutzung. Bei Gebäuden mit Wohnungsteileigentum erfolgt eine Gesamtbeurteilung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft
  • Der Zuschuss beträgt 50 % des nicht durch öffentliche Förderung gedeckten Aufwands
  • Das jährliche Budget beträgt 10.000 € und kann bei Bedarf vom Verwaltungs- und Finanzausschuss aufgestockt werden
  • Die Zuschüsse werden zunächst bis Ende 2026 gewährt, dann entscheidet der Stadtrat erneut über eine Fortsetzung des Angebots

Anträge stellen Sie bitte schriftlich an die Stadt Tegernsee.