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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023

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Zuständige Stelle

Stadt Tegernsee - Sachgebiet 1.1

Rathausplatz 1
83684 Tegernsee

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