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Schöffenwahl in Bayern

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. In den Gemeinden sind hierfür Vorschlagslisten zu erarbeiten, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um das Amt eines Schöffen ausüben zu können:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Alter zwischen 25 und 70 Jahren
  • zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Tegernsee wohnhaft
  • kein Ausschluss von der Ausübung öffentlicher Ämter durch Richterspruch

Jeder der die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich selbst bei der Stadtverwaltung für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier.