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Landtags- und Bezirkstagswahlen am 08. Oktober 2023

Im Oktober werden die Bürger zu den Wahlurnen gerufen!

Am Sonntag, den 08. Oktober 2023, wird ein neuer Landtag und Bezirkstag gewählt.

Jeder wahlberechtige Tegernseer Bürger erhält einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf diesem ist ihr Wahllokal vermerkt, bei dem Sie Ihre Stimmen abgeben können. Zur Abstimmung an der Wahlurne wird neben dem Wahlbenachrichtigungsbrief auch Ihr Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigkeiten, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben Sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis.

Informationen zur Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen:

Achtung: Sie können die Briefwahlunterlagen offiziell ab dem 04. September 2023 persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 06. Oktober 2023, 15 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgende Bekanntmachung 

Amtsblatt Sonderausgabe 14.09.2023