Corona-Beschränkungen im Standesamt Tegernsee, Stand: 04.04.2022
Sehr geehrtes Brautpaar,
die 3-G-Regel für Besuche im Rathaus Tegernsee und die Testpflicht für Gäste von Trauungen wurde aufgehoben. Für alle Besucher gelten im ganzen Rathaus weiterhin Masken-Pflicht (medizinische Maske oder FFP2) und Abstandsgebot. Im Moment empfangen wir im Trauzimmer maximal 10 Personen zur Trauung. Sollten aufgrund der 10-Personen-Regelung nicht alle Verwandten teilnehmen können, kann in Ausnahmefällen unser Sitzungssaal (max. 20 Personen) – je nach Auslastung – angefragt werden. Für den Sitzungssaal wird eine Gebühr von 50 € erhoben, da dieser extra für die Trauung bestuhlt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Personenzahlen und Corona-Regelungen in den anderen Standesämtern um den See, aufgrund des Hausrechts und der unterschiedlichen Raumgrößen, abweichen können. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das betreffende Standesamt. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.
In der angegebenen Maximalpersonenzahl sind Brautpaar, Trauzeugen, Kinder, Fotograf, Dolmetscher etc. enthalten. Die Personenzahl kann nicht mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen aufgestockt werden.
Die Regelungen sind nicht abwandelbar und wir bitten von Anfragen zu Ausnahmen und Diskussionen zur Personenzahl abzusehen. Uns liegt es am Herzen, der Trauung trotz der widrigen Umstände einen würdigen Rahmen zu geben und gleichzeitig unsere Standesbeamten/-innen zu schützen. Auch für uns Standesbeamte ist die Situation im Moment nicht einfach, wir bitten dies zu berücksichtigen.
Livemusik ist im Standesamt Tegernsee momentan nicht erlaubt. Voraussetzung für das Stattfinden der Trauung ist natürlich auch weiterhin, dass alle gesund sind, um das Risiko für uns und unsere Kollegen so niedrig wie möglich zu halten.
Sollten sich aufgrund neuer Beschlüsse der Regierung neue Regelungen zu Corona im Standesamt Tegernsee ergeben, werden diese umgehend hier bekanntgegeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.