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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

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Stand: 02.11.2025

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Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.1

Stadt Tegernsee

Rathausplatz 1
83684 Tegernsee