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Förderung von Balkonsolaranlagen - Neue Kriterien ab Februar 2026

Der Stadtrat hat am 3. Februar 2026 beschlossen, den Kreis der Förderberechtigten für Balkonsolaranlagen zu erweitern. Künftig können auch Inhaber von Eigentumswohnungen, Hausbesitzer sowie Personen mit Nebenwohnsitz in Tegernsee eine Förderung beantragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Mieter
  • Hausbesitzer
  • Inhaber von Eigentumswohnungen

Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Tegernsee

Was wird gefördert?

  • Balkonsolaranlagen, die über eine Außensteckdose an den Stromkreis angeschlossen werden können
  • Kaufpreis der Module inklusive Wechselrichter und Halterung
  • Eine Anlage pro Wohneinheit

Höhe der Förderung

Die Förderung richtet sich nach der Leistung der Anlage:

  • unter 600 WP: 150 €
  • 600 – 799 WP: 350 €
  • ab 800 WP: 500 €

Fördermittel

  • Vergabe nach dem Windhundprinzip (Eingang der Anträge)
  • Förderbudget: ca. 10.000 €
  • (nicht für Energieberatung aufgebrauchte Mittel des Vorjahres)

Voraussetzungen

  • Die Anlage muss ordnungsgemäß installiert sein.
  • Der bloße Kauf der Anlage reicht nicht aus.

Antragstellung

  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf der Anlage gestellt werden.
  • Kaufbeleg ist mit dem Antrag einzureichen.
  • Der Nachweis über den Eintrag im Marktstammdatenregister kann auch nachträglich eingereicht werden.