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Förderung von Balkonsolaranlagen - Neue Kriterien ab APRIL 2026

Der Stadtrat hat am 3. Februar 2026 beschlossen, den Kreis der Förderberechtigten für Balkonsolaranlagen zu erweitern. Künftig können auch Inhaber von Eigentumswohnungen, Hausbesitzer sowie Personen mit Nebenwohnsitz in Tegernsee eine Förderung beantragen.

Der Stadtrat hat am 14. April 2026 beschlossen, die Höhe des Förderbetrags bis zur Hälfte aller anfallenden Kosten (Kauf, Installation) zu deckeln.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Mieter
  • Hausbesitzer
  • Inhaber von Eigentumswohnungen

Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Tegernsee

Was wird gefördert?

  • Balkonsolaranlagen, die über eine Außensteckdose an den Stromkreis angeschlossen werden können
  • Kaufpreis der Module inklusive Wechselrichter und Halterung
  • Eine Anlage pro Wohneinheit

Höhe der Förderung

Die Förderung richtet sich nach der Leistung der Anlage:

  • unter 600 WP: 150 €
  • 600 – 799 WP: 350 €
  • ab 800 WP: 500 €

➢ Maximal jedoch die Hälfte aller anfallenden Kosten

Fördermittel

  • Vergabe nach dem Windhundprinzip (Eingang der Anträge)
  • Förderbudget: gesamt ca. 10.000 €
  • Nicht für Energieberatung aufgebrauchte Mittel des Vorjahres

Voraussetzungen

  • Die Anlage muss ordnungsgemäß installiert sein.
  • Der bloße Kauf der Anlage reicht nicht aus.

Antragstellung

  • Empfehlenswert ist die Antragstellung vor Beschaffung der Anlage
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf der Anlage gestellt werden
  • Kaufbeleg ist mit dem Antrag einzureichen
  • Der Nachweis über den Eintrag im Marktstammdatenregister kann auch nachträglich eingereicht werden