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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.10.2026

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Zuständige Stelle

Bauamt

Stadt Tegernsee

Rathausplatz 1
83684 Tegernsee

Ansprechperson